AGBs für Coaching- und Beratungsleistungen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

Kobaltwerk (Inhaber Dipl.-Ing. (FH) Bjarne Erik Roscher) (im folgenden Coach genannt), führt Coaching, Beratungen, Workshops und sonstige Veranstaltungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im folgenden Kunde genannt) als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, außer sie wurden ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart. Das Angebot gilt ausnahmslos für selbständige und / oder gewerblich tätige Kunden. Mit der Bestellung einer Leistung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er gewerblich handelt. Die Schriftform ist auch per E-Mail erfüllt.

  1. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden entsprechend der angebotenen stündlichen Honorare berechnet. Coaching-Honorare sind jeweils nach einer Sitzung fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung und kann den Betrag im Anschluss überweisen. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage.

  1. Terminvereinbarung und Anmeldung

Zeit und Ort von Coachings werden von Coach und Kunde einvernehmlich vereinbart. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Vereinbarte Termine sind verbindlich und damit kostenpflichtig.

  1. Absage eines Coaching-Termins bzw. einer Veranstaltung durch den Kunden

Coachings

Absage oder Terminverschiebung eines Coaching ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach kann das vereinbarte Honorar zu 100% in Rechnung gestellt werden. Ebenfalls können bereits durch den Coach geleistete Aufwände oder für die Vorbereitung des Coachings entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden (z.B. Hotelbuchungen, Bahntickets etc.).

  1. Trainings & Beratungstermine

Absage oder Terminverschiebung einer Beratung ist bis spätestens 14 Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach kann das vereinbarte Honorar zu 100% in Rechnung gestellt werden. Ebenfalls können bereits durch den Coach geleistete Aufwände oder für die Vorbereitung des Coachings entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden (z.B. Hotelbuchungen, Bahntickets etc.).

  1. Absage eines Coaching-Termins bzw. einer Veranstaltung durch den Coach

Für den Fall, dass der Coach einen Coaching-Termin aus dringlichen Gründen absagen oder verschieben muss, wird der Kunde schnellstmöglich verständigt, um einen Ersatztermin anzubieten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.

  1. Urheberrecht

Angebote, Ausschreibungen, Coaching- und Beratungskonzepte, persönlich erstellte CDs, MP3-Dateien, E-Books, Online-Kurs Unterlagen sowie sonstige Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Alle dem Kunden ausgehändigten oder ihm zugänglich gemachten Unterlagen, Videos, Audios, PDFs, E-Books etc. sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen oder Teile daraus zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

  1. Haftung

Der Coach verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung im Coaching bzw. bei Veranstaltungen/Ausbildungen gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Terminvereinbarung selbstverantwortlich zu handeln und die Anbieterin von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Kunde erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.

  1. Vertraulichkeit

Der Coach verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren. Diese Vereinbarung kann durch eine gesetzliche Verpflichtung – z.B. gegenüber Strafverfolgungsbehörden – aufgehoben werden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder sollten mehrere dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein, so tritt an die Stelle der ungültigen Bedingung eine rechtlich wirksame Bedingung, die dem offensichtlichen Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.